| Schutz und Sicherheit - Das Sicherheitsbedürfnis der Bürger |
Armes Deutschland!
Die Polizei in Gelsenkirchen sucht derzeit händeringend - so wirken die Informationsveranstaltungen - nach Polizisten mit Migrationshintergrund. 20 Prozent der Bevölkerung seien türkischstämmig, so Polizeipräsident Rüdiger von Schoenfeldt, aber von 700 Polizisten haben nur 3 ihre Wurzeln in der Türkei. Das sei zu wenig! Wäre das Verhältnis ausgeglichen, würden 140 der Beamten ursprünglich nicht aus Deutschland stammen. Auf die Weise, so der Polizeipräsident weiter, würden auch Probleme entschärft, weil die schlecht deutsch sprechenden Migranten von den Beamten in ihrer Muttersprache angesprochen werden könnten und sowieso kennen sie die Mentalität der Leute viel besser.
Weil die Not so dringlich ist, muss nicht einmal die deutsche Staatsbürgerschaft vorhanden sein.
Oder Besser: Verdammt und Eins, wer hat sich denn hier eigentlich wem anzupassen?
Wie entrückt können Menschen eigentlich noch werden, wenn ohne Not hoheitliche Aufgaben an Ausländer übertragen werden.
Ist der nächste Schritt dann, dass als Recht die islamische Scharia angewandt wird, weil die Damen und Herren ja sowieso keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen?
Unser Verständnis ist nahezu aufgebraucht, warum sich die Bevölkerung auch das noch gefallen lässt! Im Gegenzug sind in der Türkei derart viele Berufe für Ausländer verboten, dass durchaus der Eindruck entsteht, sie dürfen lediglich HiWi Aufgaben übernehmen! Wir haben uns den Spaß erlaubt, genau diese verbotenen Berufe zu recherchieren, die Sie im Innenteil dieses Berichts finden und nachlesen können!
Hierzu erklärt der Gründer der Freiheitlich patriotischen Bewegung Deutschlands, Uwe Berger:
Manchmal liest man Nachrichten und kann den Inhalt erst überhaupt nicht glauben, weil er so weit weg ist von Regeln, Lebensgewohnheiten und Vernunft. Wenn solche Nachrichten dann auch noch von hoch gestellten Persönlichkeiten wie dem Polizeipräsidenten der Ruhrgebietsstadt Gelsenkirchen stammen, fragt man sich selbstverständlich, inwieweit das eigentlich noch konform geht mit der Verfassung des Landes.
Polizeiarbeit zählt zu den hoheitlichen Aufgaben, wobei der erste Auftrag der deutschen Polizeien die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit ist. Hoheitliche Aufgaben werden zuerst in Artikel 33 Absatz 4 im Grundgesetz der Bundesrepublik-Deutschland geregelt:
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Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlichrechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Download als PDF Datei gesamt, das: Grundgesetz der Bundesrepublik-Deutschland
Wie sich diese Aufgaben ohne deutsche Staatsbürgerschaft vereinbaren lassen, ist nicht nur uns ein Rätsel. Entsprechend werden wir prüfen lassen, ob hier möglicherweise verfassungsrechtliche Probleme ergeben. Ziemlich sicher sind wir uns aber bereits jetzt, in keinem anderen Land der Welt ähnliche Verhalten zu finden.
Unabhängig davon haben wir uns den Spaß erlaubt, nach all den Berufen zu suchen, die in der Türkei verboten sind für die Menschen, die keine türkische Staatsbürgerschaft besitzen, weil der Polizeipräsident Gelsenkirchens ja direkten Bezug zu türkischen Migranten zieht. Sie werden überrascht sein!
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Migration Online
Bildungswerk des DGB
Für Ausländer in der Türkei verbotene Berufe
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Nach den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 2007 (türkisches Amtsblatt vom 16.06.1937) über "Gewerbe und Dienstleistungen, die in der Türkei türkischen Staatsangehörigen vorbehalten sind", dürfen Ausländer in der Türkei die unten angegebenen Berufe nicht ausüben:
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Straßenhändler, - Musiker,
- Fotografen,
- Schriftsteller,
- Makler,
- Hersteller von Bekleidungsartikeln,Hüten, Schuhen,
- Börsenmakler,
- Verkäufer der Produkte des Staatsmonopols,
- Fremdenführer und Dolmetscher,
- Arbeiter in der Bau-, Eisen- und Holzindustrie,
- ständige oder zeitweise Arbeiter im Transport- und Nachrichtenwesen,
- bei Wasser-, Beleuchtungs- und Heizungsinstallationen,
- Ein- und Ausladung bei Landtransporten,
- Fahrer und Beifahrer,
- jegliche handwerklichen Arbeiter,
- Wächter,
- Pförtner,
- Diener und Boten in Handelsunternehmen, Wohnungen, Hotels und Firmen;
- Diener und Dienerinnen in Hotels, Kaffeehäusern, Tanzlokalen, Bars und ähnlichen Unterhaltungslokalen;
- Künstler und Künstlerinnen in Unterhaltungslokalen,
- Tierärzte,
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Chemiker,
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- Ausländische Flugzeugmechaniker und Flugzeugführer
- sowie Angestellte in staatlichen Institutionen oder Stadtverwaltungen und diesen angeschlossenen Organisationen
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dürfen ihre Tätigkeit nur aufgrund einer besonderen Genehmigung des Ministerrats ausüben.
- Anderseits sieht das Gesetz Nr. 12818 vor,
- dass der Beruf eines Ingenieurs, technischen Angestellten, (Ober-) Meister, Facharbeiters und Bergmanns
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nur von türkischen Staatsangehörigen ausgeübt werden darf.
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Außer den oben erwähnten Beschränkungen dürfen nach den Bestimmungen spezieller Gesetze nur türkische Staatsangehörige den Beruf eines
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Rechtsanwalts, - Apothekers,
- Richters,
- Zahnarztes,
- einer Hebamme
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und Krankenschwester ausüben.
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Artikel 7 des Gesetzes Nr. 6224 zur Förderung ausländischer Kapitalinvestitionen sieht bestimmte Ausnahmen hinsichtlich der Anwendung der Gesetze Nr. 2007 und 2 818 vor.
- Artikel 13 des Gesetzes zur Förderung der Tourismusindustrie.(türkisches Amtsblatt vom 22.05.1953) sieht hinsichtlich der Anwendung des Gesetzes 2007 bestimmte Ausnahmen vor.
So viel zu den Berufen, die in der Türkei generell verboten und auch nicht einklagbar sind,
- während hierzulande Polizeibeamte hoheitliche Aufgaben ohne Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ausführen dürfen,
- Migranten Parteien gründen und explizit einzelne Religionen ausschließen dürfen,
- den Parteivorsitz von an christlichen, demokratischen Grundsätzen orientierten Parteien übernehmen dürfen.
Wir fragen uns also berechtigt, auf welcher Grundlage insbesondere türkische Migranten hier im Lande notfalls sogar über Klagen Sonderbehandlungen einfordern!
Wir werden Sie mit offenen Armen empfangen, wenn auch für Sie das Maß aller Dinge erreicht ist und Sie aktiv am Aufbau einer politischen Opposition teilnehmen wollen. Alle Fragen diesbezüglich beantworten wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch, telefonisch, oder auch via Email.
Erreichen können Sie uns stets über unser:
Kontaktformular
Oder direkt:
Carmen und Uwe Berger
Alte Höh 12
42579 Heiligenhaus
Telefon: 02056 25 76 40
Mobil: 0176 77 10 27 02
Telefax: 02056 25 76 41
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Oder
Freiheitlich patriotische Bewegung Deutschlands
Postfach 10 10 13
42510 Velbert
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In der Türkei verboten!


